Unfaelle auf dem Arbeitsweg ('Wegunfaelle') muessen vor der Berufsgenossenschaft ebenso entschaedigt werden, wie Arbeitsunfaelle im engeren Sinne. Da sich nach jedem Unfall bei Leistungen der Berufsgenossenschaft der Mitgliedsbeitrag erhoeht, muss ein betriebliches Interesse an der Sicherheit der Arbeitswege bestehen. Dem steht entgegen, dass der oeffentliche Strassenverkehr einer direkten Einflussnahme durch das Unternehmen sich entzieht. Moeglich und wirtschaftlich sinnvoll sind jedoch indirekte Massnahmen: Aufklaerungsprogramme und Betriebsvereinbarungen koennen z.B. dem Alkoholkonsum entgegenwirken, die Gestaltung des innerbetrieblichen Verkehrs kann positive Auswirkungen auf das Verhalten im oeffentlichen Verkehr haben, Sehtests und Kfz-Beleuchtungsaktionen koennen gesundheitliche bzw. technische Maengel aufdecken. (Maechtel)


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    Titel :

    Sicherheit des Arbeitsweges. Ist der Betrieb verpflichtet, sich darum zu kuemmern?


    Beteiligte:
    Jaeger, W. (Autor:in)


    Erscheinungsdatum :

    1982


    Format / Umfang :

    4 Seiten, 1 Tabelle, 2 Quellen


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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