Lagerrecht - §§ 467 ff. HGB - 1. Enthält ein Lagerhaltungs- und Logistikvertrag keine anderweitigen Abreden, kann der Lagerhalter Entgelte nur für die Güter verlangen, die er tatsächlich eingelagert hat. . 2. Ein vergangenes Rechtsverhältnis kann nur dann Gegenstand einer Feststellungsklage sein, wenn sich hieraus noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben. Dies gilt auch, wenn das Rechtsverhältnis während des Rechtsstreits erlischt. - OLG Naumburg, Urteil vom 17.8.2012 - 10 U 26/11 (Hs)
Transportrecht ; 36 , 10
2013
Article (Journal)
German
RVK: | PE 100 | |
Local classification FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
Wichtige Urteile: Gilt der Kaskoschutz auch dann, wenn ein Nachschlussel auftaucht?
Online Contents | 1997
Zum Rechtsverhältnis zwischen dem Hamburger Containerschiffsmakler und seinem deutschen Prinzipal
Online Contents | 2006
|Wenn weniger mehr sein kann - Test BMW 135i Coupe
Automotive engineering | 2008
|Online Contents | 2017