Lagerrecht - §§ 467 ff. HGB - 1. Enthält ein Lagerhaltungs- und Logistikvertrag keine anderweitigen Abreden, kann der Lagerhalter Entgelte nur für die Güter verlangen, die er tatsächlich eingelagert hat. . 2. Ein vergangenes Rechtsverhältnis kann nur dann Gegenstand einer Feststellungsklage sein, wenn sich hieraus noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben. Dies gilt auch, wenn das Rechtsverhältnis während des Rechtsstreits erlischt. - OLG Naumburg, Urteil vom 17.8.2012 - 10 U 26/11 (Hs)
Transportrecht ; 36 , 10 ; 394-397
2013
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK: | PE 100 | |
Lokalklassifikation FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
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