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    Titel :

    Lagerrecht - §§ 467 ff. HGB - 1. Enthält ein Lagerhaltungs- und Logistikvertrag keine anderweitigen Abreden, kann der Lagerhalter Entgelte nur für die Güter verlangen, die er tatsächlich eingelagert hat. . 2. Ein vergangenes Rechtsverhältnis kann nur dann Gegenstand einer Feststellungsklage sein, wenn sich hieraus noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben. Dies gilt auch, wenn das Rechtsverhältnis während des Rechtsstreits erlischt. - OLG Naumburg, Urteil vom 17.8.2012 - 10 U 26/11 (Hs)


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 36 , 10 ; 394-397


    Erscheinungsdatum :

    2013



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht