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    Title :

    Lufttransport - Art. 5, 9 VO 261/2004 (FluggastrechteVO) - 1. Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ist dahin auszulegen, dass Umstände wie die Schließung eines Teils des europäischen Luftraums nach dem Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull >> außergewöhnliche Umstände << im Sinne dieser Verordnung darstellen, die die Luftfahrtunternehmen nicht von ihrer Betreuungspflicht gemäß den Art. 5 Abs. 1 Buchst. b und 9 der Verordnung entbinden. . 2. Die Art. 5 Abs. 1 Buchst. b und 9 der Verordnung Nr. 261/2004 sind dahin auszulegen, dass im Fall der Annullierung eines Fluges wegen >> außergewöhnlicher Umstände << von einer Da


    Published in:

    Publication date :

    2013



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German



    Classification :

    RVK:    PE 100
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht
    Local classification FBR:    jur 001 za / jur 765 za