Entscheidungen - Allgemeines Frachtrecht - § 412 Abs. 1 Satz 1 HGB - Allein aufgrund des Umstands, dass ein Transportfahrzeug mit besonderen technischen Verladevorrichtungen einschliesslich einer Hebebühne zum Einsatz kommt und die Parteien des Beförderungsvertrags keine Bedienung der Verladevorrichtung durch den Absender vereinbart haben, kann nicht angenommen werden, dass die beförderungssichere Verladung des Transportguts abweichend von § 412 Abs. 1 Satz 1 HGB dem Frachtführer obliegt - BGH, 6.12.2007 - I ZR 174-04
Transportrecht ; 31 , 5
2008
Article (Journal)
German
RVK: | PE 100 | |
Local classification FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
Spurgeführtes Transportfahrzeug mit Hebebühne und Energiespeicher
European Patent Office | 2021
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