Entscheidungen - Pauschalreiserecht - § 307 Abs. 1, §§ 651 a, 651 k BGB - Die Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen eines Reiseveranstalters: >>Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung.<< stellt keine gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstossende unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam - BGH, 20.6.2006 - X ZR 59-05
Transportrecht ; 29 , 10
2006
Article (Journal)
German
RVK: | PE 100 | |
Local classification FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
LITERATUR - Allgemeine Reisebedingungen
Online Contents | 2008
Kompromiss auf Treu und Glauben - Qualitaetslevel d. Motoroele.
Automotive engineering | 1976
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