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    Titel :

    Entscheidungen - Pauschalreiserecht - § 307 Abs. 1, §§ 651 a, 651 k BGB - Die Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen eines Reiseveranstalters: >>Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung.<< stellt keine gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstossende unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam - BGH, 20.6.2006 - X ZR 59-05


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 29 , 10 ; 406-407


    Erscheinungsdatum :

    2006



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht