Entscheidungen - Allgemeines Frachtrecht - § 425 Abs. 2, § 435 HGB; § 305 c Abs. 2, § 307 BGB - Wird in Geschäftsbedingungen Sammelbeförderung vereinbart und darauf hingewiesen, der Versender nehme damit in Kauf, dass auf Grund der Massenbeförderung nicht die gleiche Obhut wie bei einer Einzelbeförderung gewährleistet werden kann und eine Kontrolle an den einzelnen Umschlagstellen innerhalb des Systems nicht durchgeführt wird, so kann dies nicht dahin verstanden werden, dass der Frachtführer auf alle angemessenen Vorkehrungen gegen den Zugriff Dritter verzichtet - OLG Bamberg, 8.11.2004 - 4 U 106-04
Transportrecht ; 28 , 9
2005
Article (Journal)
German
RVK: | PE 100 | |
Local classification FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
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