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    Title :

    Entscheidungen - Andere Rechtsfragen - §§ 157, 398 BGB - Eine Vereinbarung, die den Schuldner zu seiner Sicherung ermächtigt, seine Forderungen gegen einen von der Insolvenz bedrohten Dritten mit Forderungen seines Gläubigers zu verrechnen, kann vom Gläubiger nur mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden, Entsprechend der Sicherungsabrede zwischen Gläubiger und Schuldner können bereits entstandene Forderungen auch nach der Kündigung verrechnet werden - BGH, 4.9.2003 - 1 ZR 128-01


    Published in:

    Publication date :

    2004



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German



    Classification :

    RVK:    PE 100
    Local classification FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht