SS 412,439 Abs. 1 Satz 3 HGB - Ist der Frachtführer nicht zum Abladen des Gutes verpflichtet, so stellt die Mithilfe des Fahrers nur eine Gefälligkeit dar; er ist insoweit nicht Erfüllungsgehilfe des Frachtführers. - AG Bonn, 14. 9.2000 - 16 C 189-00
Transportrecht ; 23 , 11-12
2000
Article (Journal)
German
RVK: | PE 100 | |
Local classification FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
"Dazu sind wir nicht verpflichtet"
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Abladen von sehr langen Schienen
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|Gefälligkeiten des nicht zum Ver- oder Entladen verpflichteten Frachtführers und seiner Leute
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