Arbeitgeber dürfen bekanntlich auch kranke Mitarbeiter entlassen. Um vor Gericht standhalten zu können, muß dieser Vorgang sozialer Rechtfertigung genügen. Im Beitrag werden geltende Maßstäbe anschaulich aufgezeigt. Ein juristischer Rat beschränkt sich darauf, diejenigen Fehler vermeiden zu helfen, die vorliegender Rechtsprechung offenkundig sind. Die vier möglichen Entlassungsgründe sind: häufige Kurzerkrankungen, andauernde Langzeiterkrankungen, dauernde Leistungsunfähigkeit und krankheitsbedingte dauernde Leistungsminderung. Die Prüfung auf soziale Rechtfertigung vollzieht sich nach einem 3-Stufen-Modell. Der Arbeitgeber muß im Prozeß Tatsachen darlegen, auf die er seine Negativprognose stützt.
Trennen vom kranken Mitarbeiter?
Arbeit und Arbeitsrecht ; 54 , 5 ; 207-209
1999-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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