Aufhebungsverträge sind längst nicht mehr auf Geschäftsführer und Vorstände begrenzt, wenn Mitarbeitern ohne juristische Auseinandersetzung der Weg aus dem Unternehmen geebnet werden soll. Seit Anfang der 90er Jahre sind mit den Umstrukturierungen in den Firmen derartige Ansinnen selbst für Mitarbeiter im Tarifbereich üblich geworden - laut Aussage des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Berlin. Richtig ausgehandelt kann ein Aufhebungsvertrag sowohl dem Arbeitnehmer wie auch dem Unternehmen nutzen. Allerdings sollte sich der Angestellte juristischen Rat holen und nicht überstürzt Zusagen machen. Es muss also juristisch sauber zugehen, wenn sich Unternehmen und Arbeitnehmer auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Im Beitrag sind einige Hinweise gegeben, die der Arbeitnehmer bei der Erstellung eines Aufhebungsvertrages unbedingt beachten sollte.
Wenn sich die Firma vom Mitarbeiter trennen will
Aufhebungsverträge: Ein seriöses Verhandlungsergebnis nutzt Arbeitgebern und Arbeitnehmern
VDI nachrichten ; 56 , 19 ; 28
2002-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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