In beamtenrechtlichen Angelegenheiten sind nunmehr auch Bevollmächtigte von Gewerkschaften zur Vertretung vor den Oberverwaltungsgerichten zugelassen. Für den Begriffsinhalt "Gewerkschaft" sind in diesem Zusammenhang nicht arbeitsrechtliche Vorgaben wie Tariffähigkeit maßgeblich, da auch berufsständische Beamtenorganisationen, die nicht tariffähig sind, zur Vertretung zugelassen sind.
Gewerkschaftliche Prozeßbevollmächtigte von Beamten im verwaltungsgerichtlichen Berufungs- und Beschwerdeverfahren
Zeitschrift für Beamtenrecht ; 47 , 1 ; 21-22
1999-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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