In beamtenrechtlichen Angelegenheiten sind nunmehr auch Bevollmächtigte von Gewerkschaften zur Vertretung vor den Oberverwaltungsgerichten zugelassen. Für den Begriffsinhalt "Gewerkschaft" sind in diesem Zusammenhang nicht arbeitsrechtliche Vorgaben wie Tariffähigkeit maßgeblich, da auch berufsständische Beamtenorganisationen, die nicht tariffähig sind, zur Vertretung zugelassen sind.


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    Title :

    Gewerkschaftliche Prozeßbevollmächtigte von Beamten im verwaltungsgerichtlichen Berufungs- und Beschwerdeverfahren



    Published in:

    Publication date :

    1999-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German