In beamtenrechtlichen Angelegenheiten sind nunmehr auch Bevollmächtigte von Gewerkschaften zur Vertretung vor den Oberverwaltungsgerichten zugelassen. Für den Begriffsinhalt "Gewerkschaft" sind in diesem Zusammenhang nicht arbeitsrechtliche Vorgaben wie Tariffähigkeit maßgeblich, da auch berufsständische Beamtenorganisationen, die nicht tariffähig sind, zur Vertretung zugelassen sind.
Gewerkschaftliche Prozeßbevollmächtigte von Beamten im verwaltungsgerichtlichen Berufungs- und Beschwerdeverfahren
Zeitschrift für Beamtenrecht ; 47 , 1 ; 21-22
1999-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Gewerkschaftliche Gefahrstoffkampagnen
IuD Bahn | 1997
|Gewerkschaftliche Information und Werbung im Netz
IuD Bahn | 2004
|Die Rundfunkgebühr für Internet-PCs nach den ersten verwaltungsgerichtlichen Urteilen
Online Contents | 2008
|