Die ab 1.1.1999 geltenden gesetzlichen Regelungen zur Einbeziehung sog. Scheinselbständiger in die Sozialversicherung verändern im Ergebnis nicht die materiell-rechtliche Grenzziehung zwischen sozialversicherungsfreien Selbständigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Durch Einführung eines Kriterienkatalogs und einer Vermutungsregelung wird den Versicherungsträgern aber künftig die Einbeziehung sog. Scheinselbständiger in die Versicherungspflicht erleichtert. Neu eingeführt wurde auch die Rentenversicherungspflicht für sog. arbeitnehmerähnliche Selbständige. Sie gilt für "echte" Selbständige und bedeutet eine Erweiterung des Kreises der Pflichtversicherten. Es werden die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen, so wie sie sich zur Zeit darstellen, näher ausgeführt und in den Kontext der bestehenden sozialrechtlichen Regelungen eingeordnet.
Die Auswirkungen der Neuregelungen für sog. Scheinselbständige und arbeitnehmerähnliche Selbständige
Neue Justiz ; 53 , 7 ; 347-352
1999-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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