Durch sozialversicherungsrechtliche Neuregelungen im Zusammenhang mit der sogenannten Scheinselbständigkeit ist die Frage aufgeworfen worden, ob damit einer Neudefinition des arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs in Frage steht. Die Neufassung des SGB IV hat dies nicht bewirkt. Für das Arbeitsrecht ist weiterhin die arbeitsrechtliche Rechtssprechung zugrundezulegen. Arbeitnehmerschaft im Sinne der Diskussion um die Scheinselbständigkeit liegt nur dann vor, wenn vertraglich gesichert ist, daß jemand einem anderen mit seiner Arbeitskraft zur Verfügung steht.
"Scheinselbständigkeit" und arbeitsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff
Der Betrieb ; 52 , 18 ; 958-962
1999-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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