Zum Beginn des Jahres 1999 wurden die Konkursordnung, die Vergleichsordnung und die Gesamtvollstreckungsordnung aufgehoben und mittels Einführungsgesetz in die Insolvenzordnung vom 05.04.1994 integriert. Damit ist die Rechtseinheit in den alten und neuen Bundesländern wieder hergestellt. Arbeitsrechtliche Schwerpunkte liegen in der Berücksichtigung von Arbeitnehmerforderungen, dem Kündigungsrecht und dem Kündigungsschutzrecht sowie dem Betriebsübergang in der Insolvenz.
Arbeitsrecht in der Insolvenz
DER BETRIEB ; 52 , 4 ; 217-227
1999-01-01
11 pages
Article (Journal)
German
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