Der Bundesgrenzschutz (BGS) hat auf dem Bahngebiet Gefahren für die öffentliche Sicherheit/Ordnung abzuwehren, die Benutzern, Anlagen, dem Betrieb der Bahn drohen, beim Betrieb entstehen oder von Bahnanlagen ausgehen, Straftaten zu verhüten und erforschen. Rechtsgrundlagen u.a. Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG). Sicherheitsdienste: private Einrichtungen, werden nur im privaten Recht, der Jedermannsrechte (nach BGB), tätig. Einsatzbasis sind Verträge zu Sicherheit und Ordnung der Bahn, u.a. im Personennahverkehr, Ausüben des Hausrechts, Empfangs-/Pfortendienst, Sicherungsposten, Serviceleistungen, keine hoheitlichen Aufgaben. Bahn Schutz & Service GmbH (BSG): für Sicherheitsdienstleistungen mit geprüften Fachkräften. Organisation BSG, weitere Sicherheitsdienste. Keine Vermischung der Aufgaben BGS - Sicherheitsdienste, aber einvernehmliches Miteinander.
Bundesgrenzschutz - Private Sicherheitsdienste
Deine Bahn ; 27 , 1 ; 38-39
1999-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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