Der Bundesgrenzschutz (BGS) hat auf dem Bahngebiet Gefahren für die öffentliche Sicherheit/Ordnung abzuwehren, die Benutzern, Anlagen, dem Betrieb der Bahn drohen, beim Betrieb entstehen oder von Bahnanlagen ausgehen, Straftaten zu verhüten und erforschen. Rechtsgrundlagen u.a. Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG). Sicherheitsdienste: private Einrichtungen, werden nur im privaten Recht, der Jedermannsrechte (nach BGB), tätig. Einsatzbasis sind Verträge zu Sicherheit und Ordnung der Bahn, u.a. im Personennahverkehr, Ausüben des Hausrechts, Empfangs-/Pfortendienst, Sicherungsposten, Serviceleistungen, keine hoheitlichen Aufgaben. Bahn Schutz & Service GmbH (BSG): für Sicherheitsdienstleistungen mit geprüften Fachkräften. Organisation BSG, weitere Sicherheitsdienste. Keine Vermischung der Aufgaben BGS - Sicherheitsdienste, aber einvernehmliches Miteinander.


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    Titel :

    Bundesgrenzschutz - Private Sicherheitsdienste


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 27 , 1 ; 38-39


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1999


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch