Die EU-Richtlinie legt nur die Ziele fest, die Wege dorthin sind freigestellt; d.h. werden die harmonisierten Normen erfüllt, ist auch die Richtlinie erfüllt. Kein Aufzug kann nach Richtlinien gebaut werden, da die Richtlinie keine Bauvorschriften nennt, sondern nur Qualitätsziele definiert. (Ziel: Inbetriebnahme eines Aufzugs.) Praktische Umsetzung der Richtlinie wird in 14 Anhängen beschrieben. Flußdiagramm erleichtert dem Leser das komplizierte Prozedere für die Inbetriebnahme von Aufzügen. Richtlinie ist seit 1.7.97 in Kraft, sie ist ab 1.7.99 zwingend vorgeschrieben.
Die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG im Zeichen der europäischen Harmonisierung
Lift-Report ; 24 , 3 ; 72-75
1998-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
Aufzug , EU-Richtlinie , Normung , Qualitätssicherung , EG , Abnahmeprüfung
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Konfliktfeld Aufzugsrichtlinie - Aufzugsverordnung
IuD Bahn | 2000
|Hemmnisse und Perspektiven der europäischen Harmonisierung
Online Contents | 2008
|Probleme der harmonisierung der europäischen Baugrundnormen
HENRY – Federal Waterways Engineering and Research Institute (BAW) | 1991
|Computerintegrierter Eisenbahnbetrieb (CIR) in der europäischen Harmonisierung
Tema Archive | 1992
|