Die EU-Richtlinie legt nur die Ziele fest, die Wege dorthin sind freigestellt; d.h. werden die harmonisierten Normen erfüllt, ist auch die Richtlinie erfüllt. Kein Aufzug kann nach Richtlinien gebaut werden, da die Richtlinie keine Bauvorschriften nennt, sondern nur Qualitätsziele definiert. (Ziel: Inbetriebnahme eines Aufzugs.) Praktische Umsetzung der Richtlinie wird in 14 Anhängen beschrieben. Flußdiagramm erleichtert dem Leser das komplizierte Prozedere für die Inbetriebnahme von Aufzügen. Richtlinie ist seit 1.7.97 in Kraft, sie ist ab 1.7.99 zwingend vorgeschrieben.


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    Title :

    Die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG im Zeichen der europäischen Harmonisierung


    Contributors:

    Published in:

    Lift-Report ; 24 , 3 ; 72-75


    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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