Bis zum 30. Juni 1999 war durch die Aufzugsverordnung die Inbetriebnahme eines neuen Aufzugs eindeutig geregelt. Jeder Aufzug durfte erst nach Ausstellen der Abnahmeprüfbescheinigung durch den zugelassenen Sachverständigen in Betrieb genommen werden. Seit diesem Zeitpunkt ist für das Inverkehrbringen die europäische Auffzugsrichtlinie mit verschiedenen Möglichkeiten der Konformitätsbewertungsverfahren maßgebend. In Deutschland muss jedoch nach wie vor zusätzlich eine Abnahmeprtüfung nach nationaler Aufzugsverordnung durchgeführt werden. Notwendigkeit, Umfang und von wem die Prüfung durchgeführt werden darf, werden in allen einschlägigen Gremien diskutiert. Eine einheitliche Lösung wird beraten, ist aber noch nicht verabschiedungsreif. Weitere Konfliktbereiche sind die Themen Umbau und neue Sicherheitsbauteile, da die Anforderungen der Aufzugsrichtlinie sich von denen der Aufzugsverordnung maßgeblich unterscheiden.
Konfliktfeld Aufzugsrichtlinie - Aufzugsverordnung
Technische Überwachung ; 41 , 11/12 ; 11-14
2000-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Neue Aufzugsrichtlinie verabschiedet
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