Informative Zusammenfassung über die Zu- oder Unzulässigkeit von Nebenjobs. Grundsätzlich besteht für Mitarbeiter ein Recht auf Nebentätigkeit, d.h. ein generelles Verbot ist unzulässig, aber Nebentätigkeit darf die hauptberufliche Tätigkeit nicht unzulässig beeinträchtigen oder gegen zwingende Arbeitnehmer-Schutzvorschriften verstoßen. Auch der Urlaub darf nicht ohne weiteres zu Nebenbeschäftigungen benutzt werden. Weitere Beispiele.
Gefährlicher (Neben-)Job
Arbeitsrecht - Nebentätigkeit
Touristik management ; 5 ; 20-21
1998-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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