Gefährliche Güter auf den verschiedenen Verkehrswegen dürfen nur unter Beachtung bestimmter Vorschriften befördert werden. Die beförderten gefährlichen Stoffe (Lösungen, Gemische, Abfälle) sind nach ihren gefährlichen Eigenschaften in Gefahrklassen (Klassen) eingestuft. Die Klassifizierung von Stoffen erfolgt in den Landesverkehrsvorschriften. Viele Stoffe sind in der Verordnung namentlich aufgeführt. Die Schwierigkeit besteht darin, den Stoff zu finden, denn nicht alle sind aufgelistet. In diesem Fall muss man zu anderen Hilfsmitteln greifen. Will man einen solchen Stoff in Verkehr bringen, müssen zuvor verschiedene Prüfungen gemacht werden, die die physikalischen, physiologischen und toxikologischen Daten des Stoffes bestimmen. Anders wird vorgegangen, wenn das gefährliche Gut einen oder mehrere bekannte, gefährliche Stoffe enthält. Übungsaufgaben zur Klassifizierung gefährlicher Stoffe (mit Lösungen) schließen den Beitrag ab.
Klassifizierung gefährlicher Güter
mit Übungsbeispielen
Technische Mitteilungen ; 93 , 3 ; 157-164
2000-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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