Die überwachungsbedürftigen Anlagen sind im Gerätesicherungsgesetz abschließend aufgezählt; Energieanlagen gehören nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Erdgastankstellen sind Anlagen zur Abgabe von Gas und damit Energieanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Druckbehälterverordnung stützt sich auch auf das Energiewirtschaftsgesetz, daher ist die Druckbehälterverordnung auf Erdgastankstellen in vollem Umfang anzuwenden. Das gilt nicht, wenn die Erdgastankstellen von Energieversorgungsunternehmen auf dem eigenen Betriebsgelände betrieben werden.


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    Title :

    Rechtliche Einordnung von Erdgastankstellen



    Published in:

    Technische Überwachung ; 39 , 5 ; 38-40


    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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