Die überwachungsbedürftigen Anlagen sind im Gerätesicherungsgesetz abschließend aufgezählt; Energieanlagen gehören nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Erdgastankstellen sind Anlagen zur Abgabe von Gas und damit Energieanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Druckbehälterverordnung stützt sich auch auf das Energiewirtschaftsgesetz, daher ist die Druckbehälterverordnung auf Erdgastankstellen in vollem Umfang anzuwenden. Das gilt nicht, wenn die Erdgastankstellen von Energieversorgungsunternehmen auf dem eigenen Betriebsgelände betrieben werden.


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    Titel :

    Rechtliche Einordnung von Erdgastankstellen



    Erschienen in:

    Technische Überwachung ; 39 , 5 ; 38-40


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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