Erdgastankstellen sind Energieanlagen und keine überwachungsbedürftigen Anlagen. Da die Druckbehälterverordnung auch auf das Energiewirtschaftsgesetz gestützt wurde, ist die Druckbehälterverordnung in vollem Umfang auf Erdgastankstellen anzuwenden, sofern die Erdgastankstellen nicht von Energieversorgungsunternehmen auf dem eigenen Betriebsgelände betrieben werden.
Rechtliche Einordnung von Erdgastankstellen
TÜ Technische Überwachung, Düsseldorf ; 39 , 5 ; 38-40
1998
3 Seiten
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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