Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.12.1997 - 2 AZR 799/96: Im Falle unmißverständlich und definitiv erklärter Kündigung kann es nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf die Unwirksamkeit der eigenen Erklärung zu berufen. Bleibt der kündigende Arbeitnehmer auch nach wiederholtem Vorhalt bei seiner Erklärung, er kündige fristlos, muß er sich daran festhalten lassen, auch wenn kein wichtiger Grund nach Paragraph 626 BGB vorliegt.
Fristlose Eigenkündigung des Arbeitnehmers: Unzulässige Berufung auf fehlenden wichtigen Grund und versäumte Schriftform bei rechtsmißbräuchlicher Zuwiderhandlung gegen das Verbot widersprüchlichen Verhalten
Betrieb ; 51 , 20 ; 1038-1039
1998-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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