Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 11.11.1997 - 1 ABR 29/97: Schließt sich unmittelbar an ein befristetes Arbeitsverhältnis ein weiteres Arbeitsverhältnis an, so wird eine erneute Eingruppierung nach § 99 BetrVG nicht erforderlich, wenn sich weder die Tätigkeit des Arbeitnehmers noch das Entgeltgruppenschema ändert.
Zustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen: Keine zwingende Neueingruppierung bei Wechsel von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei gleicher Tätigkeit
Der Betrieb ; 51 , 38 ; 1923-1924
1998-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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