Die Darstellung der in den Tarifverträgen der chemischen Industrie bestehenden Öffnungsklauseln zeigt, daß die Chemie-Tarifvertragsparteien die ihnen durch § 77 Absatz 3 BertVG eingeräumten Gestaltungsspielräume durch tarifliche Öffnungsklauseln gezielt nutzen, um den Betrieben im Rahmen tariflich geregelter Materien eizturäumen. Durch die Öffnungsklauseln und andere tarifliche Regelungen, wie Alterteilzeittarifvertrag und den Zeitausgleich von Mehrarbeit ohne Mehrarbeitszuschläge, haben die Tarifparteien ein tarifliches Flexibilisierungsinstrumentarium geschaffen.
Öffnungsklauseln in den Chemie-Tarifverträgen
Personal ; 50 , 4 ; 155-156, 158-159
1998-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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