Gültig ab 01.01.99. Änderung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) nach Forderungen der Richtlinie 96/35 EG. Der hohe Sicherheitsstandard der GbV bleibt, einige Bestimmungen gehen darüber hinaus. Gegenüberstellung alter und neuer Festlegungen. Bestellung der Gefahrgutbeauftragte (Gb) bei Beteiligung an der Beförderung notwendig (auch z. B. Einsteller von Kesselwagen). Begriffsbestimmungen zusammengefaßt (§ 1a), Befreiungen (§ 1b): bei freigestellter Beförderung. Aufgaben des Gb (Tabelle) jetzt genauer angegeben. Die Schulung der Gb ist nunmehr mit Prüfung abzuschließen. Sonstige Schulungen für bestimmten Kreis, wie für beauftrage Personen. Gb werden unter Verantwortung von Unternehmern und Betriebsinhabern tätig. Der Gb hat nach einem Unfall einen Bericht zu fertigen (Muster). Jahresbericht des GbV mit Angaben u.a. zu Menge gefährlicher Güter, Unfälle.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library


    Export, share and cite



    Title :

    Die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung und was sich ändert


    Contributors:

    Published in:

    Deine Bahn ; 26 , 12 ; 722-724


    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German






    Zollkodex ändert sich noch

    Kohagen, Jen | IuD Bahn | 2011


    Was ändert sich für Verlader?

    Online Contents | 1998