Die Stellungnahme des Ausschusses Arbeitsmedizin zur Frage der arbeitsmedizinischen Überwachung von Beschäftigten an Bildschirmgeräten wird vorgestellt, wobei betont wird, daß es sich bei den entsprechenden Arbeiten nicht um gefährdende Tätigkeiten handelt. Es wird eine "Allgemeine Untersuchung" beschrieben, und es wird hervorgehoben, daß nur von der gewerblichen Berufsaufsicht ermächtigte Ärzte zu derartigen Untersuchungen berechtigt sind.
Arbeit an Bildschirmgeräten
Arbeitsmedizinische Vorsorge
warnkreuz - BG BAHNEN ; 4 ; 19
1997-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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