Das Rahmengesetz für den öffentlichrechtlichen Lärmschutz an Eisenbahnstrecken ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Nach diesem Gesetz dürfen beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Eisenbahnen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. In der Verkehrslärmschutzverordnung wird ein einfaches Verfahren zur Berechnung des Beurteilungspegels von Lärm bei Schienenwegen beschrieben. Bei der Erstellung schalltechnischer Untersuchungen hat sich der Einsatz spezieller Software zur Berechnung der Emissionen auf Immissionen zum Standard entwickelt. Die Beurteilungspegel werden stockwerkweise berechnet.
Systematik einer schalltechnischen Untersuchung
Eisenbahningenieur ; 48 , 11 ; 24-29
1997-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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