Geht es um die Sicherheit am Arbeitsplatz, haben technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen Vorrang. Reicht dies nicht aus, sind persönliche Schutzausrüstungen für die jeweils gefährdeten Körperteile auszuwählen, zur Verfügung zu stellen und in ordentlichem Zustand zu halten. Gesetzliche Grundlage hierzu sind die speziellen und allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften sowie ergänzende Merkblätter. Worauf es bei den Schutzausrüstungen für Kopf, Hände, Füße, Gehör und bei sonstiger Schutzausrüstung im einzelnen ankommt, wird ausführlich beschrieben.
Persönliche Schutzausrüstungen bei Arbeiten im Gefahrenbereich der Gleise
1997-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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