Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) ermöglichen als individuelle Schutzmaßnahmen an einer Vielzahl von Arbeitsplätzen sicheres Arbeiten, an denen mit technischen und/oder organisatorischen Präventionsmaßnahmen (sog. kollektive Schutzmaßnahmen) kein ausreichender Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleistet werden kann. Voraussetzung ist, dass die PSA für die in der Gefährdungsbeurteilung identifizierten Risiken geeignet sind. Generell gilt aber auch, dass durch die Benutzung der PSA selbst neue Risiken für Sicherheit und Gesundheit entstehen können, die individuell zu bewerten sind und bei der Auswahl ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Dies wird an den Beispielen "Schutzhandschuhe" und "Gehörschutz" deutlich gemacht. Hilfestellung bei der Auswahl der PSA leisten Informationen, die die EG-Kommission zusätzlich zur so genannten PSA-Benutzerrichtlinie 89/656/EWG veröffentlicht hat, eine vom Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BIA) zur Verfügung gestellte PSA-Software sowie die berufsgenossenschaftlichen Einsatzregeln für PSA.
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) auswählen
Risiken individuell bewerten
Sicherheitsingenieur ; 34 , 10 ; 12-14, 16, 18, 20
2003-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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PSA - Persönliche Schutzausrüstungen
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Neuregelungen für Persönliche Schutzausrüstungen
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