Personalakten werden in nahezu jedem Betrieb über Mitarbeiter geführt. Es muß in Deutschland allein über die noch aktiven Mitarbeiter ca. 20 Mio. Akten geben. In der Praxis bestehen häufig Unsicherheiten über rechtliche Fragen. Ausführungen und Hinweise u. a. zur Personalakte, Nebenakten, Einblicksrecht, Aufbewahrung, Berichtigungs- und Entfernungsanspruch. Personalakte im materiellen Sinne sind grundsätzlich alle Urkunden, Schriftstücke und sonstigen Vorgänge, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Arbeitsnehmers betreffen. Arbeitnehmer hat Recht, in die über ihn geführten Personaldaten Einsicht zu nehmen. Personalakten sind sorgfältig zu verwahren, bestimmte Informationen vertraulich zu behandeln.
Personalakten richtig führen
Arbeit und Arbeitsrecht ; 52 , 11 ; 364-366
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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