Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.04.1997 - 7 AZR 122/96: Setzt der Arbeitnehmer trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 59 Abs. 1 BAT seine bisherige Tätigkeit fort, ohne den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids zu unterrichten, erfolgt die Rückabwicklung der rechtsgrundlos erbrachten Arbeitgeberleistungen nach Bereicherungsrecht. Die Grundsätze des faktischen Arbeitsverhältnisses finden keine Anwendung.
Rückabwicklung rechtsgrundlos erbrachter Arbeitgeberleistungen
Betrieb ; 50 , 33 ; 1674-1675
1997-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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Rückabwicklung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen des Arbeitgeber
IuD Bahn | 1998
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