Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, zwischenzeitliche Durchführungsweisungen der Bundesanstalt für Arbeit sowie durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz gewinnt die Sperrzeitenproblematik neue Bedeutung. Die Sperrzeit ist keine Strafe für das Verhalten des Arbeitslosen, sie dient allein dem Schutz der Versichertengemeinschaft. Die Bundesanstalt kann dem wachsenden Mißbrauch nicht allein begegnen, die Arbeitsvertragspartner müssen die Vereinbarung über die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen auf die bestehenden Vorschriften ausrichten.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Blick auf die Sperrzeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 15 ; 798-805
1997-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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