Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 747/93: Der Arbeitgeber bzw. der Sozialversicherungsträger ist an die ärztlichen Feststellungen des Aufenthaltsortes des Arbeitnehmers gebunden, sofern er diesen nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen läßt. Der Arbeitgeber ist dafür beweispflichtig, daß der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein. Der Arbeitnehmer hat dann keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library


    Export, share and cite



    Title :

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland - Beweiswert ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Paletta)



    Published in:

    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    5 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German