Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.1996 - 6 AZR 607/95: Ob dem Arbeitnehmer die Annahme eines anderen angebotenen Arbeitsplatzes billigerweise deshalb nicht zugemutet werden kann, weil es sich um eine Teilzeitbeschäftigung handelt, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Eine Teilzeitbeschäftigung mit dreiviertel der regelmäßigen Arbeitszeit ist in diesem Sinne nicht grundsätzlich unzumutbar.
Abfindung bei Ablehnung eines Ersatzarbeitsplatze
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 10 ; 553-555
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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