Die strengen Anforderungen der TA Siedlungsabfall gelten spätestens zum 1. Juni 2005. Nur bis zu diesem Zeitpunkt können aufgrund mangelnder Behandlungskapazitäten Ausnahmen zugelassen werden. Für Bodenaushub, Bauschutt und andere mineralische Abfälle ist der 1. Juni 2001 der entscheidende Stichtag. Ausnahmen sind danach nur noch zulässig, wenn im Einzelfall der positive Nachweis einer gleichwertigen Alternative erbracht wird. Bei Nichterfüllung der Anforderungen drohen erhebliche finanzielle und sogar strafrechtliche Konsequenzen.
TA Siedlungsabfall: Die Zeituhr tickt
Risiken für die Länder, wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen
AbfallwirtschaftsJournal ; 9 , 7/8 ; 35-37
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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