Einstellungs- und Vorsorgeuntersuchungen sind in privater Wirtschaft lange geübte Praxis. Auffassung, daß jede Untersuchung für Beschäftigten sinnvoll ist, kann nicht aufrecht erhalten werden, da sie Eingriff in Persönlichkeitsrechte darstellen und zunehmend Auslesecharakter haben. Einstellungsuntersuchung; wenn Arbeitnehmer vor Abschluß Arbeitsvertrag untersucht, Vorsorgeuntersuchung bei bestehenden Arbeitsverhältnis. Rechtpflicht des Bewerbers zur Einstellungsuntersuchung besteht nicht. Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung für Vorsorgeuntersuchungen, außer durch Röntgen- und Strahlenschutzverordnung - Duldungspflicht. Untersuchende Arzt unterliegt der Schweigepflicht. Mitbestimmungsrechte Betriebsrat reichen zur Verhinderung von Mißbrauch nicht aus.
Ärztliche Untersuchungen an Arbeitnehmern
Erhebung von Gesundheitsdaten, Datenschutz und Rechte des Betriebsrat
Arbeitsrecht im Betrieb ; 18 , 8 ; 458-467
1997-01-01
10 pages
Article (Journal)
German
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