Gemäß einem Kommissions- und einem Referentenentwurf soll das deutsche Transportrecht zum 1. Juli 1998 für Straße, Schiene und Binnenschiff sowie für die Speditionen einheitlich gestaltet werden. Für die Speditionen neu ist die Ablösung der Verschuldenshaftung durch eine zwingende Gefährdungshaftung, wogegen die Verbände große Bedenken anmelden. Andererseits wird in Anpassung an den bargeldlosen Zahlungsverkehr das Pfandrecht zugunsten der Speditionen um das inkonnexe Pfandrecht erweitert, um sich bei Zahlungsunfähigkeit des Absenders und Empfängers besser vor Verlusten schützen zu können.
Kein Stein mehr auf dem anderen?
Transportrechtsreform
Spediteur ; 44 , 4 ; 4-6
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Nutzerfinanzierung ist kein Stein der Weisen
IuD Bahn | 2005
|Tema Archive | 2004
|Tema Archive | 1982
|IuD Bahn | 2004
|Kein zweites Pearl Harbour mehr
Online Contents | 2006