Das betriebliche Vorschlagswesen (BVW) ist ein Führungsinstrument zur Realisierung von Unternehmenszielen. Fördert Motivation der Mitarbeiter und Identifikation mit Unternehmen. Das BVW ist mitbestimmungspflichtige soziale Angelegenheit. Betriebs- und Personalräte besitzen beim Etablieren und Durchführen erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Betriebsrat hat Initiativrecht zur Bestimmung der betrieblichen Grundsätze. In der Betriebsvereinbarung sind auch Geltungsbereich und Definition eines Verbesserungsvorschlages aufzunehmen. Ausführungen zur Ablauforganisation, Prämienregelungen, Umsetzung und Öffentlichkeitsarbeit. Das BVW sollte durch innerbetriebliche Werbeaktionen Unterstützung erfahren.
Mit betrieblichem Vorschlagswesen Reserven erschließen
Arbeit und Arbeitsrecht ; 52 , 5 ; 151-154
1997-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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