Es gibt ein expertenbezogenes Gebot zur Zusammenarbeit zwischen den Personen, die in einem Betrieb für Umweltschutz und für Arbeitssicherheit zuständig sind. Wie relevant dieses Kooperationsgebot ist und wie weit es gehen soll, ist jedoch im Umweltrecht nicht klar festgelegt. Demzufolge wird dieses Kooperationsgebot schon je nach Anwendungsfeld sehr unterschiedlich gehandhabt. Im ersten Teil (Bestell-Nr.: I0865686) wurde u.a. auf die Schaffung eines Umweltgesetzbuches sowie die privat- und öffentlich-rechtliche Umwelthaftung und das Umweltstrafrecht eingegangen. Im zweiten Teil werden diesbezüglich verschiedene Bereiche des betrieblichen Umweltschutzes analysiert. Dies betrifft den Immissionsschutz, die Anlagensicherheit, das Chemikalienrecht, das Abfallrecht, das Wasserrecht sowie das Bodenschutzrecht. Abschließend werden die Ausführungen zur Kooperation zwischen betrieblichem Arbeitsschutz und Umweltschutz zusammengefasst und diskutiert.
Kooperation von betrieblichem Arbeits- und Umweltschutz
Aktuelle Entwicklungen im betrieblichen Umweltrecht und beim Umweltgesetzbuch - Teil 2
Sicherheitsingenieur ; 39 , 3 ; 12-18
2008-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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