Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 23.07.1996 - 1 ABR 17/96: Ordnet der Arbeitgeber eine außerplanmäßige Dienstreise an, die Reisezeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit erforderlich macht, liegt darin keine mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit, wenn während der Reisezeit keine Arbeitsleistung zu erbringen ist. Eine solche Anordnung stellt auch keine Regelung der Ordnung oder des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb dar.
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Anordnung einer außerplanmäßigen Dienstreise, die außerhalb der normalen Arbeitszeit des Arbeitnehmers liegt
Betrieb ; 50 , 7 ; 380-381
1997-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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