Grundsatz, Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Ausgleichsanspruch aus betriebsbedingten und betriebsratsbedingten Gründen. Anspruch aber nur in Ausnahmefällen zuerkannt. Arbeiten möglichst innerhalb individueller Arbeitszeit verrichten. Teilzeitbeschäftigte gegenüber Arbeitgeber absichern. Möglichkeit, mit Arbeitgeber grundsätzliche Regelung zum Ausgleichsanspruch herbeizuführen. Für Tätigkeit nur abmelden, keine Erlaubnis Arbeitgeber einzuholen.


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    Title :

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit



    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 3 ; 166-169


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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