Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.09.1996 - 7 AZR 790/95: Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehenden Arbeitskräftemehrbedarfs ist gerechtfertigt, wenn bei Vertragsschluß zu erwarten ist, daß für eine Beschäftigung nach Ablauf der Vertragszeit kein Bedarf mehr besteht. Dafür hat der Arbeitgeber eine Prognose zu Umfang und Dauer des voraussichtlichen Mehrbedarfs zu erstellen und deren Grundlage offenzulegen.
Befristung von Arbeitsverhältnissen bei vorübergehendem Arbeitskräftebedarf
Betrieb ; 50 , 4 ; 232-233
1997-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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