Der Gesetzgeber hat für bestimmte Arbeitnehmergruppen besondere Schutzgesetze erlassen, die ihnen, insbesondere in kündigungsrechtlicher Hinsicht, eine Sonderstellung einräumen. Die wichtigsten dieser privilegierten Personengruppen: Betriebs- und Personalratsmitglieder, Arbeitsnehmerinnen während der Schwangerschaft bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung, Erziehungsurlaubsberechtigte, Schwerbehinderte sowie Wehr- und Zivildienstleistende sind Gegenstand der Ausführungen.
Sonderkündigungsschutz im Arbeitsverhältni
Betrieb und Wirtschaft ; 50 , 10 ; 368-374
1996-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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