Neue EU-Aufzugsrichtlinie tritt zum 1.7.97 in Kraft, ab 1.7. 99 löst sie bestehende EG-Richtlinie (84/529/EWG) ab. Sie soll die noch bestehenden unterschiedlichen nationalen Regelungen harmonisieren. Der zweiteilige Beitrag bezieht sich in seinem 1. Teil auf wesentliche Aussagen der Richtlinie, während Teil 2 - hier nicht Gegenstand - eine Bewertung aus deutscher Sicht vornimmt. Erläutert werden vor allem neu verwendete Begriffe, wobei die "Grundlegenden Sicherheitsanforderungen (GSA)" einen Schwerpunkt bilden.
Neue Aufzugsrichtlinie verabschiedet
Lift-Report ; 22 , 2 ; 72-77
1996-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
Aufzug , EU-Richtlinie , Normung , Vorschrift
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