Ein Arbeitnehmer (AN) wird von seiner Verpflichtung vor Arbeitsleistung frei, soweit ihm die Leistung objektiv oder subjektiv unmöglich ist (§ 275 BGB). Der AN kann dabei auch den Anspruch auf die Gegenleistung, also die Arbeitsvergütung, verlieren. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung hängt von vier Voraussetzungen ab: der Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen, dem Kausalzusammenhang zwischen Verhinderungsgrund und Verhinderung, der Verhinderung für eine nicht erhebliche Zeit und dem Nichtverschulden des AN. Die Rechtsfolgen, Abdingbarkeit und Arbeitsfreistellung aufgrund gesetzlich geregelter Fälle ergänzen die Problematik.
Rechtsprobleme der Arbeitsverhinderung
Arbeit und Arbeitsrecht ; 51 , 3 ; 82-84
1996-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Teilzeitarbeit - ausgewählte Rechtsprobleme
IuD Bahn | 1994
|Rechtsprobleme des Verkehrsimmissionsschutzes
TIBKAT | 1993
|Rechtsprobleme des "Code-Sharing"
Online Contents | 1997
|Rechtsprobleme des kombinierten Verkehrs
TIBKAT | 1977
|Nochmals: Rechtsprobleme des "Code-Sharing"
Online Contents | 1998
|