Wegen der Auswahl ungeeigneter Container für den Transport explosionsgefährdeter Lösungsmittel kam es zum Unfall, bei dem der Deutschen Bahn hoher Sachschaden entstand. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen dafür sowohl die Spedition als auch der von ihr beschäftigte Gefahrgutbeauftragte (Gb) geradestehen. Die Spedition hätte die Arbeit ihres Verrichtungsgehilfen regelmäßig überprüfen sollen. Der Gb übt zwar eine anerkannte gefahrgeneigte Tätigkeit aus, doch die falsche Containerauswahl über einen längeren Zeitraum hinweg hat als mittlere Fahrlässigkeit zivilrechtliche Folgen. Hier kann nur eine Berufshaftpflichtversicherung schützen.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Zivilrechtliche Haftung des Gb


    Subtitle :

    Gefahrgutrecht


    Contributors:

    Published in:

    Gefährliche Ladung ; 41 , 9 ; 21-22


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Die zivilrechtliche Haftung der Ingenieure

    Walter D. / Allianz Versicherung | Automotive engineering | 1974